Haase-Märkte
Das darf man nicht verpassen!

Die Winterpause ist fast vorbei – die neuen Termine stehen fest und die aktuelle Marktordnung ist online.
Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder auf unseren Märkten begrüßen zu dürfen!

Unsere Marktordnung

Liebe Flohmarktfreunde!

Wir freuen uns, Sie auf unserer Webseite begrüßen zu dürfen. Als Veranstalter bemühen wir uns, für Sie optimalste Bedingungen zu schaffen. Sollten trotzdem einmal Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an uns. Um die Beachtung und Befolgung dieser Flohmarktordnung wird gebeten.

Viel Spaß wünscht Ihnen Ihr Haase-Märkte Team.

Mit dem Befahren oder Betreten der durch den Veranstalter ausgewiesenen Flohmarktfläche akzeptieren Sie die Marktordnung, sowie Geschäftsbedingungen der Firma Haase Märkte. Weiterhin verpflichten Sie sich zur uneingeschränkten Einhaltung der Regeln. Die Teilnahme ist Privatpersonen sowie Gewerbetreibende mit Gewerbeschein erlaubt.

Standgebühren

  • Jeder angefangene Meter Trödel und Handgefertigtes 10,- Euro

  • Jeder angefangene Meter Neuware 13,- Euro

  • Stände können ab 2m Verkaufsfläche betrieben werden. Sollte weniger aufgebaut werden, berechnen wir trotzdem 2m!

  • Grundsätzlich gilt: Die Verkaufsfläche sollte annähernd identisch der Länge des Fahrzeugs sein. Bei Überlänge (Auto ist länger als der Stand) von mehr als 2m berechnen wir Ihnen 10 €.

  • Die längste Standseite wird berechnet. Das bedeutet, ist die Tiefe eines Standes länger als die Frontbreite, so wird die Tiefe je angefangenen Meter berechnet.

  • Die Standgebühr ist zum Markt mitzubringen. Wir kassieren am Vormittag der Veranstaltungen und möchten aus Zeitgründen nicht mehrfach an die Stände kommen müssen.

  • Kinder bis 14 Jahre können einen Stand, mit für Kinder üblicher Ware, also Spielsachen, betreiben. Die Standgebühr beträgt 5 € je Meter.

Aufbau

  • Der Aufbau ist ab 6.00 Uhr (Eine Voranmeldung für Trödel ist nicht erforderlich) bis max. 9.30 Uhr möglich.

  • Standplätze werden von den Mitarbeitern zugewiesen. Es gibt kein Anspruchsrecht auf einen Stammplatz.

  • Händler sind nicht befugt eigenständige Reservierungen vorzunehmen.

  • Neuware bitte nur mit Voranmeldung.

  • Bei bestimmten Märkten wird das Platzangebot für Neuware begrenzt. Bitte rechtzeitig anmelden.

Haftung

  • Bei Verlegung der Termine oder bei Ausfall, egal aus welchen Gründen, besteht kein Anspruch auf Regress.

  • Grundsätzlich fallen keine Märkte aus bzw. werden nicht abgesagt, Ausnahme: Extremwetter oder höhere Gewalt.

  • Grundsätzlich dürfen keine Bild- oder Videoaufnahmen gemacht werden.

  • Keine Haftung für Diebstahl oder Schäden in welcher Form auch immer.

  • Für durch Sie verursachte Schäden haften Sie selber.

Regeln für die Teilnahme

  • Jeder Aussteller nimmt auf eigene Gefahr/eigenes Risiko teil.

  • Mit der Einnahme des Standplatzes verpflichtet sich der Teilnehmer zur Marktordnung und Zahlung der Standgebühren.

  • Den Anordnungen und Weisungen des Veranstalters und der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.

  • Die angebotenen Artikel müssen in gebrauchsfähigem Zustand sein.

  • Verbotene Artikel: nationalsozialistische und kriegsverherrlichende Gegenstände, Waffen aller Art, Sexartikel und Filme, PC-Spiele ab 18, lebende Tiere.

  • Die Verkaufsfläche ist sauber und verkehrssicher zu halten.

  • Stromkabel sind abzudecken.

  • Kein Abbau oder Befahren vor 15:30 Uhr.

  • Einkaufskörbe dürfen nicht als Verkaufstische oder Behälter benutzt werden.

  • Das Befestigen von Gegenständen an Scheiben, Wänden etc. mit Klebeband, Tesafilm oder Bindfäden ist nicht erlaubt.

Sauberkeit und Müllentsorgung

  • Verkaufsplatz muss sauber verlassen werden.

  • Müll ist mitzunehmen, keine Entsorgung vor Ort.

  • Verstöße führen zu Flohmarktverbot und ggf. weiteren rechtlichen Schritten.

  • Veranstalter kann eine Müll-Kaution von 5 € erheben, die bei sauberem Standplatz zurückerstattet wird.

  • Fahrzeuge nur auf vorgeschriebenen Flächen parken.

  • Toiletten sind auf jedem Flohmarktgelände vorhanden und zu benutzen.

Schlusswort

Die Marktordnung ist klar und deutlich formuliert. Die Einhaltung ist für einen reibungslosen Ablauf wichtig. Wir als Veranstalter werden bei grober Missachtung von unserem Hausrecht Gebrauch machen. Bei einem Platzverweis bestehen keine Regressansprüche.

Vielen Dank und Beste Verkaufserfolge wünscht
HAASE-MÄRKTE