Marktordnung

Geschäftsbedingungen Haase Märkte

Inhaberin: Sandra Garling

 

 
Liebe Flohmarktfreunde!
Wir freuen uns, Sie auf unserer Webseite begrüßen zu dürfen. Als Veranstalter bemühen wir uns, für Sie optimalste Bedingungen zu schaffen. Sollten trotzdem einmal Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an uns. Um die Beachtung und Befolgung dieser Flohmarktordnung wird gebeten.
Viel Spaß wünscht Ihnen Ihr Haase-Märkte Team.
Mit dem Befahren oder Betreten der durch den Veranstalter ausgewiesenen Flohmarktfläche akzeptieren Sie die Marktordnung, sowie Geschäftsbedingungen der Firma Haase Märkte. Weiterhin verpflichten Sie sich zur uneingeschränkten Einhaltung der Regeln. Die Teilnahme ist Privatpersonen sowie Gewerbetreibende mit Gewerbeschein erlaubt.

 

Standgebühren
Jeder angefangene Meter Trödel und Handgefertigtes 10,- Euro
Jeder angefangene Meter Neuware 13,- Euro
Stände können ab 2m Verkaufsfläche betrieben werden. Sollte weniger aufgebaut werden, berechnen wir trotzdem 2m!
Grundsätzlich gilt: Die Verkaufsfläche sollte annähernd identisch der Länge des Fahrzeugs sein. Bei Überlänge (Auto ist länger als der Stand) von mehr als 2m berechnen wir Ihnen 10 €.
Die längste Standseite wird berechnet. Das bedeutet, ist die Tiefe eines Standes länger als die Frontbreite, so wird die Tiefe je angefangenen Meter berechnet.
Die Standgebühr ist zum Markt mitzubringen. Wir kassieren am Vormittag der Veranstaltungen und möchten aus Zeitgründen nicht mehrfach an die Stände kommen müssen. Kinder bis 14 Jahre können einen Stand, mit für Kinder üblicher Ware, also Spielsachen, betreiben. Die Standgebühr beträgt 5 € je Meter.
Aufbau
Der Aufbau ist ab 6.00 Uhr (Eine Voranmeldung für Trödel ist nicht erforderlich) bis max. 9.30 Uhr möglich. Standplätze werden von den Mitarbeitern zugewiesen. Es gibt kein Anspruchsrecht auf einen Stammplatz.
Händler sind nicht befugt eigenständige Reservierungen vorzunehmen!!!!!
Neuware bitte nur mit Voranmeldung!!! Viele unserer Besucher erwarten "typische Flohmarktstände", deshalb werden wir bei verschiedenen Märkten das Platzangebot für Neuware begrenzen. Bitte rechtzeitig anmelden.

Haftung:
Bei Verlegung der Termine oder bei Ausfall, egal aus welchen Gründen, besteht kein Anspruch auf Regress. Grundsätzlich fallen keine Märkte aus bzw. werden nicht abgesagt! Ausnahme: Extremwetter oder höhere Gewalt. Grundsätzlich dürfen keine Bild- oder Videoaufnahmen gemacht werden. Wir übernehmen keine Haftung für Diebstahl oder Schäden in welcher Form auch immer. Für durch Sie verursachte Schäden haften Sie selber.
Regeln für die Teilnahme:
Jeder Aussteller nimmt an der jeweiligen Veranstaltung auf eigene Gefahr/eigenes Risiko teil.
Mit der Einnahme des Standplatzes geht der Teilnehmer die Verpflichtung ein, sich an die Marktordnung zu halten und die geltenden Standgebühren zu entrichten.
Den Anordnungen und Weisungen des Veranstalters und aller Ordnungskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Anderenfalls erfolgt die Verweisung vom Gelände.
Es ist darauf zu achten, dass sich die angebotenen Artikel in gebrauchsfähigem Zustand befinden.
Nationalsozialistische und kriegsverherrlichende Gegenstände sowie Waffen aller Art, Sexartikel und Filme, PC-Spiele ab 18 (lt. Jugendschutzgesetz), sowie lebende Tiere dürfen nicht angeboten werden!
Jeder Standinhaber hat dafür zu sorgen, dass sich die Verkaufsfläche vor seinem Geschäft stets in einem sauberen und verkehrssicheren Zustand befindet. 
Händler die für ihren Verkaufsstand Strom benötigen, sind verpflichtet die Stromkabel abzudecken!!!!
Der Standabbau und das Befahren der Marktfläche mit dem Auto vor 15:00 Uhr, ist im Interesse der Besucher und aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt!!!
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich an die Aufbauzeiten zu halten und seinen Stand nicht vor 15 Uhr abzubauen.
Einkaufskörbe dürfen nicht als Verkaufstische oder Behälter benutzt werden.
Das befestigen von Gegenständen mit Klebeband, Tesafilm, oder Bindfäden an Fensterscheiben, Schaufenstern, Wänden und Pfeilern ist nicht erlaubt.
Verlassen Sie Ihren Verkaufsplatz sauber und ohne Rückstände!
Jeder Teilnehmer geht mit dem Verkauf von Waren die Verpflichtung ein seinen Standplatz in einem sauberen Zustand zu verlassen. Der anfallende Müll ist mitzunehmen und nicht auf dem Platz oder in unmittelbarem Umfeld (z.B. an Abfallbehältern, in Einkaufswagen, oder Korbboxen) liegen zu lassen, da auf dem Veranstaltungsplatz im Interesse niedriger Standgebühren keine Entsorgung erfolgt.
Sollten wir einen Verstoß feststellen (auch sollte jeder auf seinen Nachbarn achten und ihn gegebenenfalls auf das Fehlverhalten hinweisen), wobei ein KFZ- Kennzeichen hilfreich wäre, wird dieser ein Flohmarkt- Verbot zu Folge haben.
Da es sich hier um ein illegales Verhalten handelt, werden wir uns ebenfalls weitere Schritte vorbehalten.
Des weiteren behält sich der Veranstalter vor, am Veranstaltungstag eine Müll-Kaution von 5,- Euro zu erheben, welche nach Veranstaltungsende bei sauberem Standplatz zurückerstattet wird.
Parken Sie Ihre Fahrzeuge bitte auf den vorgeschriebenen Flächen.
Auf jedem Flohmarktgelände befinden sich Toiletten, die ausnahmslos von allen Flohmarkthändlern und Besuchern zu benutzen sind. Die Marktordnung ist klar und deutlich formuliert. Die Einhaltung ist für einen reibungslosen Ablauf wichtig. Wir als Veranstalter werden bei grober Missachtung von unserem Hausrecht Gebrauch machen. Bei einem Platzverweis bestehen keine Regressansprüche.
Vielen Dank und Beste Verkaufserfolge wünscht

HAASE-MÄRKTE

Frau Garling Tel: 0171/3486414